Grok und das sich ausweitende Ermittlungsnetz auf X - „Meinungsfreiheit“ oder „illegale Inhalte“: Französische Staatsanwaltschaft durchsucht X, Vorladung für Herrn Musk

Grok und das sich ausweitende Ermittlungsnetz auf X - „Meinungsfreiheit“ oder „illegale Inhalte“: Französische Staatsanwaltschaft durchsucht X, Vorladung für Herrn Musk

Am 3. Februar (Ortszeit) durchsuchten die französischen Strafverfolgungsbehörden die Pariser Niederlassung des sozialen Netzwerks „X“. Berichten zufolge handelte es sich dabei nicht um einen „einfachen Besuch“, sondern um einen Teil einer Untersuchung, die sich auf die Abteilung für Cyberkriminalität konzentriert. Es wird berichtet, dass die europäische Polizeibehörde Europol bei den Ermittlungen Unterstützung leistete.


Was passiert ist: Der Schwerpunkt liegt auf „Durchsuchung“ und „Befragungsanfrage“

Besonders bemerkenswert an dieser Aktion ist, dass die Behörden (1) die X-bezogenen Büros in Frankreich durchsuchten und (2) Berichten zufolge Elon Musk und die ehemalige CEO Linda Yaccarino zu „freiwilligen Befragungen“ aufgefordert wurden. Als Datum wird der Zeitraum um den 20. April genannt, und es wird erwähnt, dass Mitarbeiter in derselben Woche als „Zeugen“ befragt werden könnten.


Ein häufiges Missverständnis ist das Wort „freiwillig“. In einigen Berichten klingt es „spontan“, aber die Behörden scheinen darauf abzuzielen, eine Erklärung zu verlangen, die konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der Gesetze umfasst. Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft erklärt, dass „X, solange es in französischem Gebiet tätig ist, den französischen Gesetzen entsprechen muss“.


Wann begannen die Ermittlungen und warum wurden sie ausgeweitet?

Laut mehreren Berichten begannen die Ermittlungen im Januar 2025. Der anfängliche Fokus lag auf Verdächtigungen im Zusammenhang mit „Algorithmus-Bias“, „unrechtmäßiger Manipulation automatisierter Datenverarbeitungssysteme“ und „unrechtmäßiger Datenauslesung“, also Verdächtigungen bezüglich der „Plattformmechanismen“.


Später weitete sich das Problem jedoch auf „Inhalte“ aus. Konkret wird berichtet, dass sich die Ermittlungen auf den AI-Chatbot „Grok“ konzentrierten, der auf X angeboten und genutzt wird, und Verdächtigungen im Zusammenhang mit Holocaust-Leugnung (was in Frankreich strafbar sein kann), sexuellen Deepfakes und sogar kinderpornografischen Inhalten (CSAM) aufkamen.


In diesem Stadium gibt es zwei Ebenen der Diskussion.

  • Technik- und Betriebsebene: Ob die Gestaltung und der Betrieb von Empfehlungsalgorithmen und Datenverarbeitung ein Nährboden für illegale Aktivitäten sind.

  • Ergebnisebene (Schaden): Inwieweit der Betreiber für die Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte verantwortlich ist, die Schaden verursachen oder verursachen könnten.


Diese Durchsuchung symbolisiert die Haltung, diese beiden Ebenen „als Strafsache“ zusammenzufassen.

Die von den Behörden beanstandeten Verdächtigungen: Schwerwiegende Schlüsselwörter

Die in den Berichten aufgezählten Verdächtigungen sind äußerst schwerwiegend. Dazu gehören „Beteiligung (complicity) an Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Bildern“, „Rechtsverletzungen durch sexuelle Deepfakes“, „Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „unrechtmäßige Manipulation automatisierter Datenverarbeitungssysteme (organisiert)“.


Bemerkenswert ist, dass nicht nur „Nutzer haben gepostet“ gesagt wird, sondern auch die Möglichkeit einer „Beteiligung“ der Plattform (und ihrer Betreiber) erwähnt wird. Dies wirft Fragen zur Moderationsstruktur, den Melde- und Löschmechanismen, der Kooperationsbereitschaft mit externen Organisationen und den Schutzmaßnahmen der AI-Funktionen auf.


Reaktion von X: „Es ist eine politische Inszenierung“

X kritisiert die Durchsuchung als eine „Inszenierung der Strafverfolgung zu politischen Zwecken“ und bestreitet jegliches Fehlverhalten, wie berichtet wird.


Auf der anderen Seite hat Europa in den letzten Jahren die Anforderungen an Plattformen in den Bereichen Kinderschutz, illegale Inhalte und Datenschutz erheblich verschärft. Der aktuelle Fall ist eine Manifestation dieses „Drucks“ in Form einer Durchsuchung.


Reaktionen in den sozialen Medien: Unterstützung und Ablehnung breiten sich mit gleicher Geschwindigkeit aus

Die Reaktionen auf diese Nachricht in den sozialen Medien sind grob gesagt gespalten in „Gut gemacht (Unterstützung der Regulierung und Strafverfolgung)“ und „Übertrieben (Kritik an Zensur und politischer Einmischung)“. Allerdings geht die Trennlinie über eine einfache Links-Rechts-Spaltung hinaus. Der Punkt ist, „für wen die Regulierung ist“ und „wer die Macht hat“.


Unterstützer der Regulierung betonen Meinungen wie „Wenn man sich nicht an die Gesetze hält, sollte man den europäischen Markt verlassen“ und „X ist bereits schädlich, und es gibt wenig zu verlieren, wenn es gestoppt oder verboten wird“. Tatsächlich gibt es in europäischen Gemeinschaften Kommentare, die klar sagen: „Befolgt das Gesetz oder verlasst den europäischen Markt“.


In einer anderen Gemeinschaft gibt es Beiträge, die auf „realistische Sanktionen“ hinweisen, wie „auch wenn man die Person nicht direkt festnehmen kann, kann man Druck auf das Geschäft und die Vermögenswerte innerhalb Europas ausüben“, und es gibt eine Atmosphäre der Erwartung, dass die Ermittlungen ein „internationaler Kettenreaktionspunkt“ sein könnten.


Auf der Seite der Ablehnung und Vorsicht ist der Ausdruck „Rechtfertigung von Zensur und Überwachung unter dem Vorwand des Kinderschutzes“ charakteristisch. Ein symbolisches Beispiel ist die Kritik des Gründers der Messaging-App Telegram, Pavel Durov, der Frankreich als „kein freies Land“ bezeichnete, wie berichtet wird.


Diese Art von Reaktion entspringt weniger einer Verteidigung von X, sondern eher einem grundlegenden Misstrauen gegenüber der „staatlichen Einbindung von Plattformen in Strafverfahren“.


Darüber hinaus hat die Diskussion über den Betrieb von X auch die Debatte über „Plattform-Alternativen“ in Europa angeheizt. Während Themen wie „Wir sollten europäische Alternativen fördern“ und „Wir sollten zu dezentralen Optionen (z.B. Mastodon) wechseln“ aufkommen, werden gleichzeitig auch praktische Überlegungen wie „Es ist für normale Nutzer schwer zu bedienen“ diskutiert.

Was wird der Fokus sein: Bestimmt die Untersuchung die „Zukunft von X“?

Das Problem ist schwierig, weil die Diskussion nicht nur bei „illegalen Inhalten“ endet.

  • Inwieweit kann die „Verantwortung des Managements“ der Plattform in Frage gestellt werden?

  • Wie wird die Verantwortung der Designer und Anbieter geregelt, wenn AI-Funktionen die Verbreitung beschleunigen?

  • Wie effektiv können grenzüberschreitende soziale Netzwerke durch nationale Strafverfahren kontrolliert werden?


Die Tatsache, dass Europol an den Ermittlungen beteiligt ist, deutet darauf hin, dass es sich möglicherweise nicht nur um ein Problem innerhalb Frankreichs handelt.
Auch im Vereinigten Königreich wird über Untersuchungen zur Handhabung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Grok berichtet, und es wird in den Kontext einer verstärkten Überwachung von „AI×SNS“ in ganz Europa gestellt.


Letztendlich geht es bei dieser Durchsuchung nicht darum, ob man „X mag oder nicht“, sondern um die Frage, wer die Regeln durchsetzt, wenn große Plattformen zur „sozialen Infrastruktur“ werden. Die gleichzeitige Unterstützung und Ablehnung resultiert wahrscheinlich daraus, dass diese Frage „für beide Seiten schmerzhaft ist“.



Quellen