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Über 10.000 Hotels verklagen Booking.com! Der Preis der „Bestpreisgarantie“: Die Hotellerie wehrt sich gegen das Monopol

Über 10.000 Hotels verklagen Booking.com! Der Preis der „Bestpreisgarantie“: Die Hotellerie wehrt sich gegen das Monopol

2025年08月05日 00:35

1. Eine beispiellose Sammelklage

Am 4. August (Ortszeit) herrschte Aufregung auf der Hotline, die Rom, Berlin und Brüssel verbindet. Der europäische Hotelverband Hotrec und nationale Hotelverbände gaben gleichzeitig bekannt, dass **„insgesamt 10.437 Hotels eine Sammelklage gegen Booking.com eingereicht haben, um Schadensersatz zu fordern“**. Der Anspruch bezieht sich auf den Zeitraum von 2004 bis 2024, und der Gesamtschaden wird auf mehrere Milliarden Euro geschätzt.Bild


2. Streitpunkt ist die „Bestpreisgarantie“

Im Kern steht die „Bestpreisklausel“, die Online-Reisebüros (OTAs) den Hotels auferlegt haben. Die Hotels behaupten, dass sie auf ihrer eigenen Website oder bei anderen OTAs keine günstigeren Preise anbieten konnten und die Kontrolle über die Preisgestaltung verloren haben. **„Es gab die Angst, dass die Suchergebnisse sofort herabgestuft werden und die Zimmer nicht verkauft werden, sobald die Preise gesenkt werden“,** sagt Herr Lüthe, Geschäftsführer der deutschen IHA.


3. Der EuGH hat den Kurs geändert

Im September 2024 entschied der EuGH, dass „die weit gefasste Bestpreisklausel den Wettbewerb unzulässig einschränken kann“ und wies die Argumente von Booking.com zurück. In Deutschland hatte das Bundeskartellamt bereits 2015 eine Abmahnung gegen das Unternehmen erlassen, und 2021 erkannte auch der Bundesgerichtshof die Rechtswidrigkeit an. Diese Klage ist eine Fortsetzung dieser Entwicklungen.The Economic Times


4. Schäden und Schätzungen

Laut einer Hotrec-Umfrage hält Booking Holdings einen Marktanteil von 71 % im europäischen OTA-Markt, wobei den Hotels eine Provision von durchschnittlich 12 bis 18 % auferlegt wird. Zum Beispiel bleiben von einem Übernachtungspreis von 100 Euro nur 83 bis 87 Euro beim Hotel. **„Es ist eher eine Marktbeherrschungssteuer als Marketingkosten“,** lautet die starke Kritik.Bild


5. Die Gegenargumente von Booking.com

Booking.com erklärt, dass die Ankündigung von Hotrec eine „Klagevorbereitung“ sei und noch keine offizielle Klage eingereicht wurde, und betont, dass **„das Unternehmen den Hotels beispiellose Sichtbarkeit und technische Lösungen geboten hat“**. Sie unterstreichen auch die Freiheit der Preisgestaltung und sind bereit, die rechtliche Legitimität zu verteidigen.


6. #RateParity verbreitet sich in sozialen Netzwerken

 


Kurz nach der Klageankündigung stiegen auf X (ehemals Twitter) die Hashtags „#RateParity“ und „#FairPricing“ rasant an. Der griechische Hotelverband (@grhotels) postete: „Der 'Frühling des Preiswettbewerbs' ist gekommen“, und der Reiseblogger @EuRover verbreitete: „Vielleicht kehrt die Zeit zurück, in der Direktbuchungen vorteilhaft sind“. Auch der Suchtrend „Booking Fee Too High“ tauchte auf.X (formerly Twitter)X (formerly Twitter)


7. Die ehrliche Meinung der Hotelbetreiber

Für kleine unabhängige Hotels sind OTAs lebenswichtig, aber die Provisionsbelastung drückt auf die Gewinne. „Allein durch die Provision verschwindet das Gehalt eines Mitarbeiters pro Jahr“, so ein familiengeführtes Hotel in Sevilla, Spanien. Da die Teilnahme an der Klage kostenlos und risikofrei ist, entschied sich ein 3-Sterne-Hotelbesitzer in Florenz, Italien, mit den Worten: „Schweigen bringt nur Verluste“ zur Teilnahme.


8. Welche Auswirkungen hat das auf Reisende?

Sollten die Hotels gewinnen und die Bestpreisklausel vollständig verschwinden, könnten Direktbuchungsseiten und Telefonbuchungen preislich vorteilhafter werden, was für Reisende niedrigere Übernachtungskosten bedeuten könnte. Andererseits argumentiert Booking.com, dass „die Investitionskraft geschwächt und die Marketingfunktion reduziert werden könnte, was die Benutzerfreundlichkeit beeinträchtigen würde“. Experten analysieren, dass „kurzfristig der Preiswettbewerb und langfristig die Neustrukturierung der Vertriebswege entscheidend sein werden“.


9. Der zukünftige Zeitplan

Die Klage soll vor dem Bezirksgericht Amsterdam in den Niederlanden verhandelt werden. Die Frist für die Teilnahme wurde bis zum 29. August 2025 verlängert, und immer mehr Hotels melden sich an. Die erste Anhörung wird frühestens in der ersten Hälfte des Jahres 2026 erwartet, und auch die Entwicklung der Vergleichsverhandlungen wird mit Spannung verfolgt.Bild


10. Fazit – Der Beginn einer „Post-OTA-Ära“

OTAs haben das Verbrauchererlebnis revolutioniert, aber im Schatten dieses Erfolgs sind die Unzufriedenheiten der Anbieter plötzlich ans Licht gekommen. Diese beispiellose Sammelklage wird zu einem symbolischen Fall, der das Machtgleichgewicht zwischen großen Plattformen und kleinen bis mittelgroßen Unternehmen in Frage stellt. Obwohl es Jahre dauern wird, bis ein Urteil gefällt wird, hat die Branche bereits begonnen, sich in Richtung **„Transparenz der Gebühren“, „Stärkung des Direktvertriebs“ und „Multi-Channel-Strategien“** zu bewegen. Eine Zukunft, in der sich die Art und Weise, wie Reisen gebucht werden, erneut verändert, könnte nicht mehr weit entfernt sein.


Referenzartikel

Über 10.000 Hotels verklagen Booking.com
Quelle: https://www.op-online.de/wirtschaft/mehr-als-10-000-hotels-klagen-gegen-booking-com-zr-93865935.html

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