„Pflicht für beide Geschlechter“ als Option – Die Bundeswehr „braucht Frauen“: Kann Gleichheit durch „Lastenteilung“ bewiesen werden?

„Pflicht für beide Geschlechter“ als Option – Die Bundeswehr „braucht Frauen“: Kann Gleichheit durch „Lastenteilung“ bewiesen werden?

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Henning Otte, hat einen "einjährigen Pflichtdienst" vorgeschlagen, der nicht nur für Männer, sondern auch für Frauen gelten soll. Der Dienst könnte nicht nur beim Militär, sondern auch in Bereichen wie Rettungsdienste, Feuerwehr, Kultur, Sport und Freiwilligenarbeit geleistet werden. Hintergrund sind Herausforderungen wie der Personalmangel bei der Bundeswehr, die Erhöhung des Frauenanteils und der gesellschaftliche Zusammenhalt. Andererseits legt Artikel 12a des Grundgesetzes fest, dass "Frauen nicht zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden können", was rechtliche Hürden für ein geschlechterübergreifendes Pflichtsystem aufwirft. Die öffentliche Meinung ist gespalten: Während die Einführung vor allem von rechten Parteien unterstützt wird, lehnt die Linke sie als Eingriff in die Freiheit ab. Auch in den sozialen Medien stehen Argumente wie "Gleichheit ist selbstverständlich", "Zwang ist unzulässig" und "zuerst Ausrüstung und Umfeld verbessern" im Widerspruch zueinander. Für die Einführung sind eine detaillierte Ausgestaltung des Systems, einschließlich der Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung, faire Auswahl- und Befreiungskriterien, Anreizgestaltung und die Berücksichtigung von Geschlechteraspekten vor Ort, unerlässlich.