Zum Hauptinhalt springen
ukiyo journal - 日本と世界をつなぐ新しいニュースメディア Logo
  • Alle Artikel
  • 🗒️ Registrieren
  • 🔑 Anmelden
    • 日本語
    • English
    • 中文
    • Español
    • Français
    • 한국어
    • ภาษาไทย
    • हिंदी
cookie_banner_title

cookie_banner_message Datenschutzrichtlinie cookie_banner_and Cookie-Richtlinie cookie_banner_more_info

Cookie-Einstellungen

cookie_settings_description

essential_cookies

essential_cookies_description

analytics_cookies

analytics_cookies_description

marketing_cookies

marketing_cookies_description

functional_cookies

functional_cookies_description

Deutsches Gericht urteilt gegen OpenAI: "Urheberrecht nicht erlaubt" - Wie weit darf das Lernen von Songtexten gehen?

Deutsches Gericht urteilt gegen OpenAI: "Urheberrecht nicht erlaubt" - Wie weit darf das Lernen von Songtexten gehen?

2025年11月14日 01:08

1. „KI darf keine Songtexte kostenlos lernen“ – Inhalt des historischen Urteils

Am 11. November 2025 fällte das Landgericht München in Deutschland ein Urteil, das die gesamte generative KI-Branche in Aufruhr versetzte.
OpenAI wurde für schuldig befunden, gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen zu haben, da ChatGPT die Songtexte beliebter deutscher Lieder ohne Erlaubnis gelernt hatte und in der Lage war, diese auf Anweisung der Nutzer nahezu identisch wiederzugeben.The Guardian


Die Klage wurde von der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA eingereicht, die etwa 100.000 Komponisten, Texter und Musikverlage vertritt. Sie argumentierte, dass die Songtexte von mindestens neun Liedern, darunter „Männer“ und „Bochum“ von Herbert Grönemeyer sowie „Atemlos durch die Nacht“ von Helene Fischer, trotz Schutzes sowohl für das Training als auch für die Ausgabe verwendet wurden.The Guardian


Das Gericht stellte fest, dass

  • das Modell während des Trainingsprozesses die Songtexte aufnahm und intern speicherte („Speicherung“)

  • und die Songtexte auf Anforderung der Nutzer reproduzierte („Ausgabe“).

Beides wurde als Urheberrechtsverletzung eingestuft.The Japan Times


OpenAI wurde zur Zahlung von Schadensersatz an GEMA sowie zur Zahlung von Lizenzgebühren für die betroffenen Songtexte verpflichtet. Obwohl keine genauen Beträge veröffentlicht wurden, berichten einige Medien, dass die Summe, einschließlich ausstehender Nutzungsgebühren, Zinsen und Prozesskosten, „im sechsstelligen Euro-Bereich liegen könnte“.euronews


TechCrunch bezeichnete das Urteil als „das erste bedeutende KI-Urheberrechtsurteil in Europa“ und berichtete, dass OpenAI „dem Urteil nicht zustimmt, aber die nächsten Schritte prüft“.TechCrunch


2. GEMA's Botschaft: „Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen“

Ein weit verbreiteter Kommentar nach dem Urteil war der von Tobias Holzmüller, CEO von GEMA.

„Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen, und menschliche Schöpfungen sind keine kostenlosen Vorlagen.“

Diese starken Worte wurden von mehreren Medien, darunter Reuters, zitiert.BWorld Online


Holzmüller betonte weiter,

„Heute haben wir einen Präzedenzfall geschaffen, um die Rechte der Urheber zu schützen und zu klären. Auch Betreiber von KI-Tools wie ChatGPT müssen das Urheberrecht einhalten.“

Er hob hervor, dass dieses Urteil ein Sieg für den Schutz der Lebensgrundlage von Kreativen sei.The Guardian


Auch in einem Artikel von TechCrunch wurde dieser Kommentar hervorgehoben und als „Kampf um den Lebensunterhalt von Musikschaffenden“ dargestellt.TechCrunch


3. Was war illegal? Eine grobe rechtliche Einordnung

Rechtlich gesehen gibt es im Wesentlichen drei Streitpunkte.

  1. Die unautorisierte Nutzung von Songtexten als Trainingsdaten
    Sowohl das deutsche Urheberrecht als auch die EU-Urheberrechtsrichtlinie bieten Mechanismen zur Anerkennung des „Text- und Data-Mining (TDM)“, aber diese werden oft so interpretiert, dass sie auf „nicht durch Rechteinhaber abgelehnte Fälle“ und „vorübergehende Analysezwecke“ beschränkt sind, wie auf rechtlichen Fachwebseiten angemerkt wird.Lexology

  2. Das Modell hat die Songtexte „nahezu unverändert“ gespeichert
    Idealerweise abstrahieren trainierte Modelle „Muster“, um neue Texte zu generieren, aber in der Praxis kommt es zu einem Phänomen (Memorisation), bei dem Teile der Daten nahezu unverändert „gespeichert“ werden. GEMA zeigte Beispiele, in denen ChatGPT die Songtexte sehr genau reproduzieren konnte, und argumentierte, dass dies keine bloße Lernleistung, sondern die Speicherung und erneute Bereitstellung von Werken sei.Reuters

  3. Es wurde entschieden, dass es nicht unter die „Ausnahmen“ des TDM fällt
    Laut Urteilsbegründung entschied das Gericht, dass „das Training von KI-Modellen nicht nur eine Informationsentnahme, sondern eine dauerhafte Einbettung von Werkreproduktionen im Modell darstellt und daher den Rahmen der TDM-Ausnahmen überschreitet“.Lexology


Zusammengefasst:

„Das massenhafte Einlesen von Songtexten, deren nahezu vollständige Speicherung im Modell und die Möglichkeit, diese an Nutzer weiterzugeben, fällt nicht unter die Ausnahmen des Urheberrechts.“

So wurde die Grenze gezogen.


4. Reaktionen in den sozialen Medien: „Der erste Tag, an dem ich GEMA unterstütze“ und Sorgen über „kaltes Wasser“ für KI

Sobald die Nachricht bekannt wurde, gab es auf sozialen Medien wie X (ehemals Twitter), Reddit und Instagram zahlreiche Reaktionen.


4-1. Überraschung: „Zum ersten Mal unterstütze ich GEMA“

In Deutschland wird GEMA oft kritisiert, weil sie „sogar bei Club-Events Gebühren erhebt“ oder „viele YouTube-Videos blockiert“.


Doch in der deutschen Reddit-Community sammelten Kommentare wie

„Zum ersten Mal in meinem Leben unterstütze ich GEMA“

viele Likes.Reddit


Gleichzeitig gab es in demselben Thread auch kritische Stimmen wie

„Aber ist GEMA nicht auch eine Organisation, die von menschlichen Schöpfungen profitiert?“

Diese Kommentare zeigen, dass es nicht nur um „KI vs. Kreative“ geht, sondern auch um ein allgemeines Misstrauen gegenüber dem gesamten Rechtegeschäft.Reddit


4-2. Juristische Beobachter achten auf die Anerkennung von „Speicherung und Ausgabe“ als Verletzung

Auf X fassten Accounts, die sich mit Tech-Recht und Urheberrecht auskennen, das Urteil folgendermaßen zusammen:

„Das deutsche Gericht erkannte sowohl die Speicherung im Modell als auch die Ausgabe durch den Chatbot als Verletzung an. Ein Wendepunkt für KI-Unternehmen.“

Dieser Post wurde geteilt, und es entbrannte eine Diskussion unter internationalen Juristen und KI-Forschern.X (formerly Twitter)


Im Fokus steht die Frage, inwieweit der Zustand, dass Werke in den „Gewichten“ des Modells „eingebettet“ sind, aus urheberrechtlicher Sicht problematisch ist. Es wird analysiert, dass sich die Urteile in Deutschland und Großbritannien unterscheiden, und wie diese Unterschiede Open-Source-KI und Multi-Region-Entwicklungen beeinflussen könnten.THE DECODER


4-3. Stimmen der Allgemeinheit: „KI bremsen“ und „Flucht der KI aus Europa“

In den Kommentaren auf Instagram und in den Nachrichtenmedien finden sich

  • „Endlich gibt es einen Präzedenzfall, der KI-Unternehmen das ‚Trittbrettfahren‘ verbietet.“

  • „Es ist selbstverständlich, die Arbeit der Künstler zu schützen.“

Neben diesen kreativenfreundlichen Stimmen gibt es auch

  • „Was passiert, wenn KI-Unternehmen jetzt massenhaft aus Europa abziehen?“

  • „Wird das nicht ein Dämpfer für Innovationen?“

Diese Bedenken sind weit verbreitet.Instagram


Insgesamt zeichnet sich ein klares Bild der Konfrontation zwischen denjenigen ab, die „Rechteinhaberschutz“ und „verstärkte KI-Regulierung“ begrüßen, und denen, die befürchten, dass „übermäßige Regulierung Start-ups und Forscher erstickt“.


5. Was unterscheidet das deutsche Urteil von anderen KI-Urheberrechtsprozessen weltweit?

OpenAI ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA mit mehreren Urheberrechtsklagen konfrontiert. Zu den bekanntesten zählen

  • die Klage der New York Times wegen unautorisierter Nutzung von NachrichtenartikelnReuters

  • die Sammelklage von Autorenverbänden wie der Authors GuildThe Authors Guild

  • die Klage von Ziff Davis (Besitzer von PCMag und IGN) im Jahr 2025##

← Zurück zur Artikelliste

Kontakt |  Nutzungsbedingungen |  Datenschutzrichtlinie |  Cookie-Richtlinie |  Cookie-Einstellungen

© Copyright ukiyo journal - 日本と世界をつなぐ新しいニュースメディア Alle Rechte vorbehalten.