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„Man wird nicht erwischt“ → „In Wirklichkeit merkt man es fast immer“ – Der vollständige Leitfaden zu Dingen, die man in japanischen Hotels nicht tun sollte

„Man wird nicht erwischt“ → „In Wirklichkeit merkt man es fast immer“ – Der vollständige Leitfaden zu Dingen, die man in japanischen Hotels nicht tun sollte

2025年07月24日 20:41

1. Warum denken Sie, dass es "nicht auffällt"? - Gründe, warum japanische Hotels nichts übersehen

Auch im Ausland ist es ähnlich, aber japanische Hotels neigen dazu, besonders gründlich in "Verwaltung und Aufzeichnung" zu sein.


  • Ein- und Austrittsprotokolle von IC-Schlüsseln/Karten: Es wird sekundengenau aufgezeichnet, wer wann das Zimmer betreten hat. Zusätzliche Gäste fallen leicht durch Unregelmäßigkeiten im Muster auf.

  • Umfassende Überwachungskameras: Aufnahmen werden an wichtigen Stellen wie Fluren, Aufzugshallen und Notausgängen gespeichert. Bei Problemen werden sie überprüft.

  • Sensoren im Gästezimmer: Es gibt Typen, die Rauch, Dampf und ungewöhnliche Gerüche erkennen. Rauchen in Nichtraucherzimmern wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sofort entdeckt.

  • Prozess der Reinigung und Wäscheverwaltung: Die Anzahl der Handtücher und Bademäntel sowie der Verbrauch von Annehmlichkeiten werden routinemäßig überprüft. Mitnahme oder übermäßiger Gebrauch fallen auf.

  • Informationsaustausch zwischen dem Personal: Rezeption, Housekeeping und Sicherheit arbeiten in Echtzeit über Chats oder Verwaltungssysteme zusammen.

Fazit: "Nur ein bisschen..." ist in den "meisten Fällen" sichtbar.




2. Die fünf großen No-Gos, auf die man in japanischen Hotels besonders achten sollte

Hier werden Handlungen, die ausländische Reisende leicht missverstehen oder unbewusst begehen, zusammen mit den Gründen geordnet.


No-Go 1: Rauchen oder VAPE-Nutzung in Nichtraucherzimmern

  • Grund: Geruchsbelästigung und erhöhte Reinigungskosten, Risiko der Auslösung von Rauchmeldern.

  • Ergebnis: Es können Kosten für die Wiederherstellung oder Reinigung (mehrere zehntausend Yen) in Rechnung gestellt werden. Auch E-Zigaretten können Gerüche hinterlassen oder Rauchmelder auslösen.

  • Maßnahme: Beim Buchen die Raucher-/Nichtraucheroption überprüfen. Wenn das Hotel Raucherkabinen hat, diese unbedingt nutzen.



No-Go 2: Mitnahme von Hotelgegenständen (Handtücher, Bademäntel, Geschirr, Haartrockner usw.)

  • Grund: Hotelgegenstände sind zum "Gebrauch" gedacht und nicht zum "Mitnehmen" (ausgenommen Einweg-Annehmlichkeiten).

  • Ergebnis: Es wird als Verlust oder Diebstahl in Rechnung gestellt und der Gast als vorsichtig zu behandelnder Gast vermerkt.

  • Maßnahme: An der Rezeption nachfragen, was mitgenommen werden darf und was nicht. Handtücher mit Logo sind meist nicht erlaubt.



No-Go 3: Unangemeldete Übernachtung zusätzlicher Gäste im Zimmer

  • Grund: Gemäß dem Hotelgewerbegesetz ist die Genauigkeit der Gästeliste Pflicht. Für Sicherheitsmanagement, Einbruchschutz und Evakuierung im Notfall.

  • Ergebnis: Zusätzliche Gebühren + Verstoß gegen die Regeln, bei Entdeckung beim Check-out kann es zu Problemen kommen. Im schlimmsten Fall wird der Gast zum Verlassen aufgefordert.

  • Maßnahme: Auch nachts an der Rezeption melden. Änderungen der Personenzahl oder Hinzufügen von Kindern immer besprechen.



No-Go 4: Lautes Verhalten nachts, Partys im Flur, Türen offen lassen

  • Grund: In Japan ist die Toleranz gegenüber "Lärmbelästigung" gering, was direkt zu Beschwerden und einer Abwertung des Hotels führt.

  • Ergebnis: Ermahnung, Warnung, im schlimmsten Fall Aufforderung zum Verlassen, es kann auch die Polizei eingeschaltet werden.

  • Maßnahme: Überprüfen, ob Essen und Trinken in Gemeinschaftsräumen erlaubt ist. Besonders in Business-Hotels mit geringer Schalldämmung Rücksicht nehmen.



No-Go 5: Unangemeldeter später Check-out, nicht zurückgegebene Gegenstände

  • Grund: Der Reinigungsplan wird gestört, was die Vorbereitung für den nächsten Gast beeinträchtigt.

  • Ergebnis: In Rechnung gestellte Verlängerungsgebühren, kann auch zur Ablehnung zukünftiger Buchungen führen.

  • Maßnahme: Bis zum Vortag die Möglichkeit und Kosten einer Verlängerung klären. Leihgegenstände (Luftbefeuchter, Bügeleisen usw.) rechtzeitig zurückgeben.



3. Die einzigartige Kultur und die gesetzlichen Hintergründe Japans

3-1. Das "Hotelgewerbegesetz" und die Gästeliste

  • Alle Unterkünfte sind verpflichtet, den Namen, die Adresse und den Beruf der Gäste zu erfassen. Die Anforderung einer Passkopie ist nicht illegal, sondern eine Pflicht (für Ausländer).

  • Unangemeldete Gäste sind auch aus Sicht der Evakuierung im Katastrophenfall und der Infektionsprävention problematisch.



3-2. Brandschutzgesetz, Bauvorschriften und "Feuerverbot"

  • Japanische Gebäude haben strenge Feuerbestimmungen und Evakuierungswege. Das Abstellen von Gepäck in Fluren oder in der Nähe von Notausgängen ist ebenfalls ein Verstoß gegen die Vorschriften und wird streng geahndet.



3-3. Der gesellschaftliche Blick auf "belästigendes Verhalten"

  • In der japanischen Gesellschaft wird betont, "andere nicht zu belästigen". Lautes Verhalten, Müllablagerung und die Besetzung von Gemeinschaftsräumen sind auf sozialer Ebene tabu, nicht nur gesetzlich.

  • Infolgedessen neigen Hotels dazu, strenge Regeln und Warnungen auszusprechen.



4. Unterschiedliche Regeln und Vorsichtsmaßnahmen je nach Unterkunftstyp

UnterkunftstypMerkmaleZu beachtende PunkteBeispiele
Business-HotelStädtisch, einfach, hohe UmschlagshäufigkeitEinhaltung der Check-out-Zeit, striktes Rauchverbot, Lärm im FlurStrenge Verwaltung der Zimmerkarten für eine Person pro Zimmer
Ryokan (einschließlich Onsen)Mit Mahlzeiten, japanische Zimmer, GemeinschaftsbäderKein Verlassen des Zimmers in Zimmerkleidung, Badmanieren (Tätowierungen, Handtücher, Haare)Verspätung bei den Mahlzeiten kann dazu führen, dass sie nicht serviert werden
Hostel/GästehausViele SchlafsäleNutzung der Gemeinschaftsküche/Lounge, RuhezeitenSpülen des Geschirrs und Etikettenmanagement erforderlich
Privatunterkunft (Sonderzone/Airbnb-Typ)Wohngebiet, unbemannter EmpfangEinhaltung der Lärm- und Müllentsorgungsregeln, Risiko von NachbarschaftsstreitigkeitenUnangemeldete Müllentsorgung kann zu einer Warnung der Gemeinde führen




5. Checkliste in drei Schritten: Vor dem Check-in, während des Aufenthalts und nach dem Check-out

Schritt 1: Vor dem Check-in überprüfen

  • Lesen Sie die "Hausregeln" und "Eigentumspolitik" auf der Buchungsseite vollständig durch

  • Klären Sie die Anzahl der Personen, Kinder, Betten, Raucheroption und Frühstück

  • Verfahren bei Ankunft spät in der Nacht/früher Abreise

  • Zahlungsmethoden (nur Bar/Kreditkarte möglich/Kaution)



Schritt 2: Während des Aufenthalts beachten

  • Rauchverbot in Nichtraucherzimmern, Vorsicht auch bei E-Zigaretten

  • Externe Gäste müssen bei Besuch im Zimmer gemeldet werden

  • Nach der Nutzung von Gemeinschaftsräumen aufräumen/Ruhe bewahren

  • Keine Gegenstände aus dem Zimmer mitnehmen (Bügeleisen oder Geschirr über die Rezeption)

  • Notausgänge im Notfall überprüfen (Flurkarte hinter der Tür beachten)



Schritt 3: Beim Check-out nicht vergessen

  • Rückgabe der Zimmerkarte, Rückgabe von Leihgegenständen

  • Überprüfen Sie, ob Müll oder persönliche Gegenstände zurückgelassen wurden (Lithiumbatterien und Ladegeräte können Brände verursachen)

  • Einhaltung der Check-out-Zeit (bei Wunsch nach Verlängerung am Vortag besprechen)

  • Wenn Sie eine Quittung benötigen, fragen Sie danach vor Ort



6. Fallstudien: Tatsächliche Problembeispiele und Erkenntnisse

  • Rauchen in einem Nichtraucherzimmer, Rauchmelder ausgelöst → Evakuierung des gesamten Gebäudes, Ursachenbestimmung, hohe Kostenrechnung##HTML

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